Funerària del Migjorn

Bestattungen

Koordination der notwendigen Formalitäten ab dem Moment des Ablebens
Auf Wunsch des Auftraggebers setzen wir uns mit allen beteiligten Personen in Verbindung.
Bearbeitung von Dokumenten zur Administration
  • Certificado Médico de Defunción (Medizinische Sterbeurkunde)
    Dieses Dokument ist von dem Arzt unterschrieben, der den Tod festgestellt hat und beinhaltet Angaben zu Todesursache, Datum und Uhrzeit sowie andere wichtige Daten.
    Achtung: Diese ist nicht gleichzusetzen mit der hoja de atención urgente (Notfallbescheinigung). Diese hat keine legale Gültigkeit, sondern ihr Inhalt hilft zur Ausstellung der Sterbeurkunde.
  • Bestattungs- oder Einäscherungslizenz
    Ausgestellt vom Standesamt der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist.
  • Standesamtliche Sterbeurkunde
    Ausgestellt vom Standesamt der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist.
  • Bescheiningung über den letzten Willen
    Bearbeitung ab 15 Werktagen nach dem Tod.
  • Bescheinigung über Versicherungsschutz
    Bearbeitung ab 15 Werktagen nach dem Tod.
  • Abmeldung bei der Sozialversicherung
  • Bearbeitung des Witwengeldes
  • Bearbeitung des Waisengeldes
Abholung des Verstorbenen mit Leichenwagen
Unsere Fahrzeuge ermöglichen es uns, überall leicht hin zu gelangen, sei es in der Stadt, auf dem Land oder in den Bergen.

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Einsargung

Wir bieten verschiedene Sargmodelle an, angepasst an die Vorstellung und Bedürfnisse des jeweiligen Falles.

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Aufbahrung des Verstorbenen und Thanato-Ästhetik
Abhängig von den Vorstellungen des Auftraggebers können wir die Vorbereitung und Thanato-Ästhetik des Verstorbenen variieren. Wir passen uns dem Wunsch jedes Kunden an.
Organisation der Aufbahrung
Falls gewünscht, Aufbahrung in den vom Auftraggeber gewünschten Räumlichkeiten.
Überführung zur Leichenhalle oder zum Friedhof
Mit dem gleichen Fahrzeug wie bei der Abholung des Verstorbenen.
Vorbereitung von Todesanzeigen
Innerhalb der Gemeinde, in der der Verstorbene wohnhaft war, und für alle, die der Antragsteller für angemessen hält.
Auslegen von Todesanzeigen
Innerhalb der Gemeinde, in der der Verstorbene wohnhaft war, und für alle, die der Antragsteller für angemessen hält.
Koordination der religiösen Trauerfeier
Falls eine religiöse Trauerfeier gewünscht wird, in der vom Auftraggeber ausgewählten Kirche.
Organisation von Blumen und anderen Verzierungen
Blumenarrangements für Aufbahrung oder Beerdigung, Kränze und Verzierungen für den Sarg und andere Blumenarrangements.
Koordination mit dem endgültigen Bestimmungsort der/s Verstorbenen, gegebenenfalls Überführung
Beerdigung, Einäscherung, nationaler oder internationaler Transfer.
Rechtsmedizinische Angelegenheiten
Begeben an den Ort des Todes, Abholung des Verstorbenen und Übergabe an das Institut für Rechtsmedizin zur anschließenden Autopsie.